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Glossar

Glossar zur Immobilienbewertung

Ich begrüße Sie herzlich in diesem Glossar zur Immobilienbewertung. Als Sachverständige und Inhaberin bei Heller Immobilienbewertung habe ich eine Übersicht erstellt, die Ihnen einen Einblick in die wichtigsten Begriffe und Grundlagen rund um die Bewertung von Immobilien gibt.
Egal, ob es um Bodenrichtwerte, Liegenschaftszinssätze oder den baulichen Zustand einer Immobilie geht – hier finden Sie präzise Erklärungen, die wesentliche Themen der Wertermittlung verständlich aufgreifen. Zudem beleuchte ich Aspekte wie Verkehrswertgutachten, Bewertungsanlässe im Rahmen von Erbschaften oder Scheidungen, den Einfluss von Grundstücksrechten und die Bewertung spezifischer Immobilienarten wie Gewerbeobjekten oder landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Dieses Glossar soll Ihnen dabei helfen, die Prozesse und Bewertungsgrundlagen besser zu verstehen, um informierte Entscheidungen rund um Ihre Immobilie zu treffen. Transparenz und Klarheit stehen dabei im Mittelpunkt. Ich lade Sie ein, die Inhalte zu nutzen, um sich mit den Begriffen und Zusammenhängen der Immobilienbewertung vertraut zu machen.
Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, kontaktieren Sie mich gerne – ich stehe Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite.
Caroline Heller

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte von Grundstücken innerhalb eines räumlich abgegrenzten Bereiches, in welchem die Grundstücke im Wesentlichen die gleichen wertbildenden Merkmale aufweisen. Die Bodenrichtwerte werden vom zuständigen Gutachterausschuss festgelegt. Sie dienen als Grundlage für die Ableitung des Bodenwertes, wenn geeignete Vergleichskaufpreise für unbebaute Grundstücke nicht vorhanden sind.

Kennzahlen und Richtwerte

Hierunter fallen Daten wie Bodenrichtwerte, Immobilienmarktdaten, Mietpreise oder Liegenschaftszinssätze. Sie geben eine objektive Grundlage für die Einschätzung des Immobilienmarktes und unterstützen fundierte Entscheidungen.

Liegenschaftszinssätze

Der Liegenschaftszinssatz ergibt sich vereinfacht aus dem Verhältnis des Ertrages geteilt durch den Kaufpreis. Liegenschaftszinssätze werden vom Gutachterausschuss statistisch aus geeigneten Kauffällen abgeleitet. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von renditeorientierten Objekten wie Zinshäusern (Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäuser) sowie Gewerbeimmobilien.

Objektzustand

Bei der Wertermittlung wird der bauliche Zustand der Immobilie in Augenschein genommen. Der Objektzustand hat direkten Einfluss auf den Marktwert. Es wird jedoch kein Bauschadensgutachten durchgeführt. Hierfür gibt es gesonderte Bausachverständige. Sollten sich beim Ortstermin Hinweise auf Baumängel oder Bauschäden bzw. Mangelfolgeschäden ergeben, ist es ggfs. erforderlich einen entsprechenden Bausachverständigen hinzuzuziehen, um den Schadensumfang und die Ursache sowie Beseitigungskosten zu ermitteln.

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten legt den aktuellen Marktwert einer Immobilie dar und berücksichtigt dabei objektiv die Faktoren wie Lage, Zustand und Marktentwicklung. Es bildet die Basis für fundierte Entscheidungen beim Kauf oder Verkauf oder dient als Nachweis für steuerliche Bewertungsanlässe, bei Erbschaftsstreitigkeiten oder in Scheidungssachen.

Objektive Immobilienbewertung

Eine objektive Immobilienbewertung liefert eine unabhängige Analyse des Immobilienwertes. Subjektive Einflüsse, besondere Vorlieben oder Zwänge der Marktteilnehmer bleiben hierbei außen vor. Sie schafft Transparenz und ist Grundlage für finanzielle Entscheidungen in allen Bewertungsanlässen.

Vertrauenswürdige Immobilienbewertung

Ein unabhängiger und objektiver Bewertungsprozess sorgt dafür, dass der tatsächliche Marktwert einer Immobilie präzise und nachvollziehbar dargelegt wird. Diese neutrale Einschätzung gibt Käufern und Verkäufern Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen.

Markt- und Verkehrswert

Der Verkehrswert oder Marktwert ist der wahrscheinliche Preis, den eine Immobilie bei einer Veräußerung auf dem freien Markt erzielen kann. Er basiert auf aktuellen Markttrends und individuellen Merkmalen des Objekts. Es wird unterstellt, dass keine ungewöhnlichen oder persönlichen Verhältnisse vorliegen, das heißt dass die Marktteilnehmer nicht unter Zeitdruck oder anderen Zwängen stehen und Kaufentscheidungen aufgrund objektiver Merkmale getroffen werden.

Scheidung und Immobilienbewertung

Im Falle einer Scheidung ist eine unabhängige Immobilienbewertung sinnvoll, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und eine faire Vermögensaufteilung zu ermöglichen. Sie dient oft dazu, den Anteil zu ermitteln, wenn ein Partner die Immobilie behält und den anderen auszahlen muss oder als Grundlage für die Ermittlung des Zugewinnausgleiches.

Zugewinnausgleich

Für den Zugewinnausgleich ist der Verkehrswert bei Eheschließung und bei Scheidungsantrag zu ermitteln. Mit Hilfe des Verbraucherpreisindex wird der Verkehrswert bei Eheschließung auf das Preisniveau zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags berechnet. Die Differenz der Verkehrswerte ergibt den Zugewinnausgleich.

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten dient zur einvernehmlichen Klärung von Streitigkeiten über den Wert eines Grundstücks. Beide Parteien wählen einen unabhängigen Sachverständigen, dessen Bewertung vorläufig für beide bindend ist.

Immobilienbewertungen bei Erbschaftssteuerstreitigkeiten

Ein Wertgutachten ist entscheidend, um den niedrigeren gemeinen Wert einer geerbten Immobilie darzulegen, falls das Finanzamt einen höheren Steuerwert ansetzt. Es unterstützt Erben dabei, unnötige Steuerbelastungen zu vermeiden.

Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes

Mit § 198 Bewertungsgesetz wird den Steuerpflichtigen ermöglicht, dem Finanzamt einen niedrigeren Verkehrswert (gemeinen Wert) mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens darzulegen. Durch ein Wertgutachten kann der niedrigere Wert dokumentiert und eine überhöhte Steuerlast vermieden werden.

Vorweggenommene Erbfolge

Bei der vorweggenommenen Erbfolge wird eine Immobilie bereits zu Lebzeiten des Eigentümers übertragen, um Erbschaftssteuern zu reduzieren. Häufig werden dabei Nießbrauchrechte vereinbart, um die weitere Nutzung durch den Schenkenden zu gewährleisten.

Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft

Freibeträge definieren, welche Summen steuerfrei übertragen werden können (z. B. 500.000 € für Ehepartner). Durch kluge Planung und Nutzung dieser Beträge alle zehn Jahre können die Steuerlasten erheblich reduziert werden.

Pflichtteilsergänzungsanspruch

Dieser Anspruch greift, wenn Schenkungen vor Eintritt des Erbfalls die Pflichtteilsansprüche der Erben verringern. Eine präzise Bewertung der Schenkung ist notwendig, um Streitigkeiten zu vermeiden und den Anspruch korrekt zu ermitteln.

Rechte an Grundstücken

Die Verkehrswertermittlung kann sich auch auf Rechte an Grundstücken wie Wohnrechte, Wegerechte oder Erbbaurechte beziehen. Hierbei wird der Wert des Rechtes ermittelt. Ein Erbbaurecht kann unter bestimmten Voraussetzungen veräußert werden. Dieses Recht ist marktfähig. Da z.B. Wohnrechte als beschränkt persönliche Dienstbarkeit an eine Person gebunden sind, können diese nicht veräußert werden. Es gibt demzufolge keinen Markt für Wohnrechte. Jedoch kann es vorkommen, dass der Wert eines Wohnrechtes ermittelt werden muss, da dieses beispielsweise durch den Berechtigten aufgegeben werden soll und dieser dafür eine Entschädigung verlangt.

Grundstücke mit Belastungen durch Rechte

Grundstücke können mit Rechten wie Wohnrechte, Wegerechte oder Leitungsrechte belastet sein. Solche Rechte können den Wert eines Grundstücks erheblich beeinflussen und sollten fachgerecht beurteilt werden.

Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu werden. Das Gebäude wird Scheinbestandteil des Grundstücks. Erbbaurechte werden oft von Gemeinden oder Kirchen ausgegeben, welche die Grundstücke dauerhaft im Eigentum erhalten wollen. Im Marktsegment der eigengenutzten Wohnimmobilien wird dadurch, dass die Bauwilligen das Grundstück nicht kaufen müssen, durch das Erbbaurecht eine Möglichkeit für einkommensschwächere Bauherren geschaffen, ein Wohnhaus zur Eigennutzung zu errichten.
Für die Nutzung des Grundstücks (Erbbaugrundstück) wird üblicherweise ein Erbbauzins als jährlich wiederkehrende Zahlung vereinbart. Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt. Unter gewissen Voraussetzungen wie beispielsweise bei nicht gestatteter Nutzungsänderung oder wenn der Erbbauzins nicht gezahlt wird, kann das Erbbaurecht aufgelöst werden; dies ist der sogenannte Heimfall. Dann wird je nach Regelung im Erbbaurechtsvertrag der Restwert des Gebäudes ganz oder teilweise zum Zeitwert entschädigt.

Nießbrauchrecht

Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht, das es einer Person oder mehreren Personen erlaubt, eine Immobilie selbst zu nutzen oder Einnahmen daraus zu generieren, ohne Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht hingegen sieht lediglich die Nutzung einer Immobilie oder einer Wohnung durch den Berechtigen selbst vor; eine Vermietung an Dritte und die Einbehaltung der Einnahmen daraus ist beim Wohnrecht nicht möglich. Das Nießbrauchrecht ist üblicherweise an das Leben der Nießbrauchberechtigten gebunden, kann aber auch zeitlich begrenzt vereinbart werden. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten) ist der Nießbrauch ein gern genutztes Gestaltungsinstrument, um Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern zu reduzieren oder zu umgehen.

Wohnrecht und Wohnungsrecht

Das Wohnrecht erlaubt einer oder mehreren Personen, ein Haus oder eine Wohnung meist unter Ausschluss von Dritten zu bewohnen. Es kann zeitlich beschränkt oder an das Leben einer oder mehrerer Personen gebunden werden. Üblicherweise wird es unentgeltlich vereinbart, das heißt der Berechtigte zahlt keine Grundmiete („Kaltmiete“). Es kann vereinbart werden, dass der Berechtigte die üblichen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten wie Versicherung, Grundsteuer etc. sowie die verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Wasser und Heizung trägt oder diese durch den Eigentümer zu tragen sind.

Baulasten

Baulasten sind rechtliche Verpflichtungen, die der Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Gemeinde eingeht, wie z. B. Wege- oder Zufahrtsrechte. Diese können den Wert des Grundstücks reduzieren, da sie z.B. die Bebaubarkeit des Grundstücks einschränken, und spielen eine wichtige Rolle bei der Immobilienbewertung.

Immobilienbewertungen bei Ankauf und Verkauf

Bei einer Immobilienbewertung wird der Marktwert eines Objekts ermittelt, um faire Verkaufs- oder Kaufpreise zu gewährleisten. Käufer können so finanzielle Risiken vermeiden, während Verkäufer eine realistische Verhandlungsbasis schaffen.

Investorenberatung

Immobilienbewertungen helfen Anlegern, Risiken zu minimieren und fundierte Entscheidungen zu treffen. Maßgeschneiderte Gutachten liefern wertvolle Einblicke in Marktpotenziale und mögliche Entwicklungschancen.

Kosten-Nutzen-Analyse

Diese Analyse bewertet die potenziellen Investitionen in eine Immobilie im Vergleich zu den langfristigen Erträgen oder Nutzen. Sie hilft insbesondere Investoren oder Gewerbetreibenden, wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen zu treffen.

Bilanzielle Bewertungsanlässe

Firmen und Institutionen benötigen oft Gutachten zur Bilanzierung von Immobilienwerten. Diese dienen als Grundlage für Geschäftsberichte, Steuerabrechnungen oder interne Wirtschaftspläne.

Immobilienbewertung für Vermögensstrukturierung

Eine professionelle Immobilienbewertung wird genutzt, um Vermögenswerte optimal zu planen, z. B. im Rahmen von Nachlassregelungen, Schenkungen oder für bilanzielle Zwecke. Sie sichert langfristig finanzielle Transparenz.

Sonderimmobilien

Zu den Sonderimmobilien gehören Spezialobjekte wie Pflegeimmobilien, Hotels oder Freizeitimmobilien. Ihre Bewertung erfordert oft spezielle Kenntnisse, da sie auf spezifische Nutzungskonzepte und Marktbedürfnisse ausgerichtet sind.

Veräußerbarkeit von Sonderimmobilien

Sonderimmobilien wie Hotels oder Pflegeeinrichtungen haben oft spezifische Nutzungskonzepte, die die Marktfähigkeit stark beeinflussen. Diese Besonderheiten müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden, um eine realistische Einschätzung vorzunehmen.

Gewerbeimmobilien

Gewerbeimmobilien wie Büros, Logistikimmobilien oder Produktionsgebäude erfordern spezielle Bewertungsansätze, da Mieterträge, Lage und Marktpotenziale eine zentrale Rolle spielen. Sie sind oft wichtige Vermögenswerte für Unternehmen.

Wert von Gewerbe- und Geschäftsflächen

Die Bewertung von Gewerbeflächen basiert auf Faktoren wie Umsatzpotenzial, Lage und Flexibilität der Nutzung. Sie spielt vor allem bei Einzelhandels- oder Büroimmobilien eine wesentliche Rolle.

Grundstücksflächen im Außenbereich

Grundstücke außerhalb geschlossener Ortslagen werden oft landwirtschaftlich genutzt und haben spezifische Regeln zur Bebauung und Nutzung. Deren Bewertung berücksichtigt potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten und bestehende Nutzungen.

Bewertung landwirtschaftlicher Immobilien

Die Bewertung von landwirtschaftlichen Grundstücken umfasst spezifische Aspekte wie deren Bodenqualität, Größe und Nutzungsmöglichkeiten. Diese Objekte haben oft einen besonderen Stellenwert bei Vermögensübertragungen.