Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ermöglicht es, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und dieses zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu werden. Das Gebäude wird Scheinbestandteil des Grundstücks. Erbbaurechte werden oft von Gemeinden oder Kirchen ausgegeben, welche die Grundstücke dauerhaft im Eigentum erhalten wollen. Im Marktsegment der eigengenutzten Wohnimmobilien wird dadurch, dass die Bauwilligen das Grundstück nicht kaufen müssen, durch das Erbbaurecht eine Möglichkeit für einkommensschwächere Bauherren geschaffen, ein Wohnhaus zur Eigennutzung zu errichten.

Für die Nutzung des Grundstücks (Erbbaugrundstück) wird üblicherweise ein Erbbauzins als jährlich wiederkehrende Zahlung vereinbart. Das Erbbaurecht ist zeitlich begrenzt. Unter gewissen Voraussetzungen wie beispielsweise bei nicht gestatteter Nutzungsänderung oder wenn der Erbbauzins nicht gezahlt wird, kann das Erbbaurecht aufgelöst werden; dies ist der sogenannte Heimfall. Dann wird je nach Regelung im Erbbaurechtsvertrag der Restwert des Gebäudes ganz oder teilweise zum Zeitwert entschädigt.