Liegenschaftszinssätze

Der Liegenschaftszinssatz ergibt sich vereinfacht aus dem Verhältnis des Ertrages geteilt durch den Kaufpreis. Liegenschaftszinssätze werden vom Gutachterausschuss statistisch aus geeigneten Kauffällen abgeleitet. Sie sind ein wichtiger Faktor bei der Bewertung von renditeorientierten Objekten wie Zinshäusern (Mehrfamilienhäusern, Wohn- und Geschäftshäuser) sowie Gewerbeimmobilien.