Nießbrauchrecht

Nießbrauch ist ein umfassendes Nutzungsrecht, das es einer Person oder mehreren Personen erlaubt, eine Immobilie selbst zu nutzen oder Einnahmen daraus zu generieren, ohne Eigentümer zu sein. Das Wohnrecht hingegen sieht lediglich die Nutzung einer Immobilie oder einer Wohnung durch den Berechtigen selbst vor; eine Vermietung an Dritte und die Einbehaltung der Einnahmen daraus ist beim Wohnrecht nicht möglich. Das Nießbrauchrecht ist üblicherweise an das Leben der Nießbrauchberechtigten gebunden, kann aber auch zeitlich begrenzt vereinbart werden. Im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung zu Lebzeiten) ist der Nießbrauch ein gern genutztes Gestaltungsinstrument, um Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuern zu reduzieren oder zu umgehen.