Wohnrecht und Wohnungsrecht

Das Wohnrecht erlaubt einer oder mehreren Personen, ein Haus oder eine Wohnung meist unter Ausschluss von Dritten zu bewohnen. Es kann zeitlich beschränkt oder an das Leben einer oder mehrerer Personen gebunden werden. Üblicherweise wird es unentgeltlich vereinbart, das heißt der Berechtigte zahlt keine Grundmiete („Kaltmiete“). Es kann vereinbart werden, dass der Berechtigte die üblichen verbrauchsunabhängigen Betriebskosten wie Versicherung, Grundsteuer etc. sowie die verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Wasser und Heizung trägt oder diese durch den Eigentümer zu tragen sind.